Integrationskurse:
Die Integrationsvereinbarung - für ihre Umsetzung ist der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) mitverantwortlich - verlangt von Migrant/innen den Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache. Als Standard setzt die geltende Integrationsvereinbarung das A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen fest. Für Zuwander/innen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, gibt es spezielle Deutsch-Integrationskurse. Die Teilnehmer/innen erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Kurszeugnis, das bei der Niederlassungsbehörde zur Verlängerung des Aufenthaltstitels verwendet werden kann.
Mehr Infos zum Thema "Integrationsvereinbarung" finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds
Wichtige Information zum Thema "Integrationsgutschein"
Ein Deutsch-Integrationskurs muss mind. 300 UE umfassen, damit die volle Förderung des sogenannten "Integrationsgutscheins" in Anspruch genommen werden kann (50 Prozent der Kurskosten bis zu einem Höchstsatz von 750,-- Euro).
Bei Unterschreiten der gesetzlichen Anzahl von Unterrichtseinheiten von 300 Stunden wird der Höchstsatz für den Kostenersatz entsprechend verringert.
Deswegen ist z.B. beim Besuch eines "regulären" Kleingruppenkurses mit relativ geringer Beihilfe zu rechnen!
Weitere Infos erhalten Sie über den Integrationsfonds unter Tel. +43(0)1/710 12 03-134
Überregionale Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier
Zur Schnellübersicht bzw. zu weiteren Förderungsmöglichkeiten empfehlen wir einen Blick auf www.kursfoerderung.at














